
Aufgaben, Pflichten und Bedeutung
1. Einführung
Brandschutzbeauftragte übernehmen in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Gebäudekomplexen eine zentrale Rolle zur Vorbeugung von Bränden sowie zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit Gefahrenquellen. Sie sind weder Feuerwehrangehörige noch üben sie im Einsatzfall Löschmaßnahmen aus – vielmehr stehen sie beratend und organisatorisch zur Seite und sorgen dafür, dass alle Brandschutzvorschriften eingehalten werden.
2. Rechtliche und organisatorische Grundlagen
In Deutschland sind Brandschutzbeauftragte nicht flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ergeben sich ihre Aufgaben häufig aus folgenden Regelwerken:
- Landesbauordnungen (LBO) und Bauordnungen der Länder, die bei größeren Baumaßnahmen oder komplexen Gebäudekonzepten den Nachweis einer brandschutztechnischen Betreuung fordern.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) und die DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1), die in vielen Betrieben die Bestellung von Brandschutzbeauftragten nahelegen oder fordern.
- Versicherungsbedingungen, die bei größeren Unternehmen oder Industriebetrieben oft die Einführung eines Brandschutzmanagements und damit die Bestellung entsprechender Fachkräfte verlangen.
3. Qualifikation und Bestellung
Brandschutzbeauftragte werden in der Regel aus dem eigenen Personalkreis benannt, beispielsweise aus Mitarbeitern der Technik, Instandhaltung, Sicherheitsabteilung oder dem Facility Management. Wesentliche Voraussetzungen sind:
- Erfolgreicher Abschluss einer anerkannten Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (meist in Seminaren bzw. Lehrgängen bei TÜV, DEKRA oder anderen zertifizierten Bildungsträgern).
- Technisches Verständnis für bauliche, anlagentechnische (z. B. Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und betriebliche Brandschutzmaßnahmen.
- Kenntnisse über die einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen (DIN, VDE, EN) und Richtlinien (z. B. VdS, FM Global).
- Organisationstalent sowie die Fähigkeit, Fachbereiche zu koordinieren und im Ernstfall schnelle Entscheidungen zu treffen.
4. Kernaufgaben und Verantwortungsbereiche
- Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung
- Erfassung und Bewertung von Brandgefahren im Betrieb (z. B. durch entzündliche Stoffe, elektrische Anlagen, heiße Prozesse).
- Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR-Richtlinien.
- Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzkonzepten
- Planung baulicher und technischer Brandschutzmaßnahmen (z. B. Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte, Feuerlöscheinrichtungen).
- Dokumentation in Form von Flucht- und Rettungsplänen, Alarm- und Gefahrenordnung und Handlungsanweisungen für das Personal.
- Schulungen und Unterweisungen
- Regelmäßige Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeiter (Mitarbeiter im Gefahrstoffbereich, Schichtleiter, neue Kollegen etc.).
- Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen („Feueralarm-Übung“) in definierten Zeitabständen.
- Kontrolle baulicher und technischer Einrichtungen
- Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken), Brandmeldeanlagen und Rauchabzügen.
- Koordination mit externen Dienstleistern (Wartungsfirmen, Prüfstellen) zur Durchführung der vorgeschriebenen Prüfintervalle (z. B. monatliche Sichtprüfung von Feuerlöschern, halbjährliche Überprüfung von Rauchmeldern).
- Beratung in baulichen Veränderungsprozessen
- Frühzeitige Einbindung in Umbau- oder Erweiterungsprojekte, um brandschutztechnische Anforderungen zu berücksichtigen (z. B. bei Errichtung neuer Lagerhallen, Produktionslinien, Bürokonzepte).
- Abstimmung mit Architekten, Fachplanern und Bauaufsichtsbehörden.
- Schnittstellenfunktion und Zusammenarbeit
- Enge Abstimmung mit der Geschäftsführung, dem Arbeitsschutzbeauftragten, dem Werkschutz und der örtlichen Feuerwehr.
- Ansprechpartner für Behörden (Bauamt, Gewerbeaufsichtsamt) im Rahmen von Brandschutzabnahmen oder behördlichen Prüfungen.
5. Bedeutung und Mehrwert
- Schutz von Leben und Gesundheit: Durch frühzeitige Risikobewertung und präventive Maßnahmen wird die Brandgefahr drastisch reduziert.
- Erhalt von Sachwerten: Durch angemessene Brandschutzmaßnahmen können Brände verhindert oder in ihrer Ausweitung begrenzt werden, was hohe finanzielle Schäden vermeidet.
- Rechts- und Versicherungssicherheit: Die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie von Versicherungsauflagen schützt das Unternehmen vor Bußgeldern und Leistungsverweigerungen durch Versicherungen.
- Unternehmerische Reputation: Ein gut organisiertes Brandschutzmanagement signalisiert Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Behörden, dass das Unternehmen verantwortungsbewusst mit Sicherheit umgeht.
6. Fazit
Brandschutzbeauftragte sind unverzichtbare Schlüsselfiguren in der Gefahrenprävention. Sie füllen die Lücke zwischen gesetzlichen Anforderungen, baulichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufen. Mit ihrem Fachwissen tragen sie maßgeblich dazu bei, Menschen, Umwelt und Sachwerte nachhaltig zu schützen. Unternehmen und Einrichtungen sollten daher frühzeitig in die Ausbildung und Einbindung von Brandschutzbeauftragten investieren, um langfristig Sicherheit und Compliance zu gewährleisten.
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