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Nachträglichen Einbaudokumentation von Absturzsicherungen und Sekuranten gemäß DGUV 201-056

Müssen Ihre Absturzsicherungen / Sekuranten* wirklich erneuert werden?

Sie stehen vor der Frage, ob Ihre bestehenden Absturzsicherungen bzw. Sekuranten* wirklich erneuert werden müssen?


Nicht immer ist ein Austausch zwingend notwendig – in vielen Fällen kann eine nachträgliche Einbaudokumentation helfen, um den Bestand weiter nutzen zu dürfen.

Damit das jedoch fachgerecht und sicher möglich ist, gibt es wichtige Punkte zu beachten. Die DGUV Information 201-056  liefert hier eine klare Orientierung. Besonders der Anhang bietet ein hilfreiches Schema für die sachgerechte Vorgehensweise bei der Prüfung oder Erstellung dieser Dokumentation.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen den Weg auf, wie Sie zu einem positiven Prüfergebnis („Prüfung OK – JA“) kommen können.

 

 

Schritt-für-Schritt zur Einbaudokumentation

1. Welche Anschlageinrichtung ist verbaut?

Zuerst muss ermittelt werden, welcher Hersteller die Anschlageinrichtung (Sekurant* / Absturzsicherung) gebaut hat.


Ist dies nicht direkt ersichtlich, kann die Abdichtung vorsichtig geöffnet werden – oft befindet sich das Typenschild unter der Eindichtung, da diese gerne mit eingedichtet wird.

 

 

➡️ Achtung: Ist selbst nach Freilegung kein Hersteller erkennbar, muss die Anschlageinrichtung ersetzt werden – eine Dokumentation ohne Herstellerangabe ist nicht zulässig.

 

 

2. Ausstattungsklasse bestimmen

 

Bevor ein Austausch erfolgen kann, muss geklärt werden, nach welcher Ausstattungsklasse gemäß DGUV 201-056 das Dach zu bewerten ist. 

Nur so kann festgestellt werden, welche Art der Sicherung erforderlich ist.

 

 

Schritt 2: Befestigung prüfen

 

Ist der Hersteller bekannt, muss geprüft werden, ob die Befestigung der Sekuranten* am Bauwerk sichtbar und nachvollziehbar ist.

  • Ja: Dokumentation fortführen.
  • Nein: Es muss ggf. eine Dachöffnung erfolgen, um die Befestigung zu kontrollieren.

Vorab sollte geprüft werden:

 

  • Liegt die Montageanleitung des Herstellers aus dem Jahr der Errichtung vor?
    Falls nicht, benötigen Sie eine Freigabe des Herstellers, dass eine aktuellere Anleitung verwendet werden darf.

  • Achtung: Ältere Montageanleitungen unterscheiden sich häufig in z. B. Anzugsdrehmomenten oder Befestigungsmitteln.

  • Liegen unterlagen zum Dachaufbau oder Revisionsunterlagen vor?
    Bei bestimmten Untergründen (z. B. Beton) muss eine bestimmte Güteklasse erfüllt sein. Ist diese unbekannt, muss sie durch zusätzliche Prüfungen ermittelt werden – alternativ kann auf ein Auflastbeschwertes Systeme oder Schutzgeländer ausgewichen werden.

Schritt 3: Vermeidung unnötiger Dachöffnungen

Damit Ihre Dachfläche nicht durch zu viele Öffnungen beschädigt wird, empfiehlt die DGUV in ihren FAQs (Punkt 25)  folgendes Vorgehen:

➡️ Stichprobenprüfung:

  • 30 % aller Anschlagpunkte öffnen und prüfen.
  • Sind alle dieser 30 % in Ordnung, genügt bei den übrigen eine Sicht- und Rüttelprüfung (max. 70 kg).
  • Wird ein einziger Mangel festgestellt, müssen alle Anschlagpunkte geöffnet und geprüft werden.

Bei Befestigungen in Beton gilt zusätzlich:
Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Bohrlöcher ordnungsgemäß gereinigt wurden, was im Nachhinein kaum nachprüfbar ist. Daher empfiehlt sich in solchen Fällen oft der komplette Austausch der Sekuranten*/ Anschlagpunkte.

Schritt 4: Dokumentation: Das A und O

Wenn die Prüfung abgeschlossen ist und alle Sekuranten*/ Anschlagpunkte als fehlerfrei bewertet wurden, ist eine lückenlose Dokumentation zwingend erforderlich.

Diese muss folgende Punkte enthalten:

  • Gültige Montageanleitung zum Zeitpunkt des Einbaus
  • Herstellerangaben
  • Fotos der freigelegten Befestigungen
  • Ergebnisse der Sicht- und Rüttelprüfung
  • Prüfprotokolle inkl. Namen und Qualifikation der prüfenden Person

➡️ Warum so ausführlich?
Damit beim nächsten Prüfer nicht alles erneut geöffnet werden muss. Eine gute Dokumentation schützt Sie nachhaltig vor Folgekosten und erneuter Unsicherheit.

 

Verantwortung & Fachkunde

Die Prüfung und Dokumentation darf ausschließlich durch sachkundige Fachfirmen erfolgen, deren Personal vom Hersteller ausgebildet wurde.

Denn: Wer eine Anschlageinrichtung freigibt, trägt Mitverantwortung im Ernstfall.
Die Bedeutung dieser Aufgabe darf niemals unterschätzt werden – schließlich hängt daran im Zweifel ein Menschenleben.

Unser Fazit:

✅ Eine fachgerechte Prüfung bestehender Sekuranten* /Anschlageinrichtungen kann einen teuren Austausch verhindern – aber nur, wenn sie professionell und normgerecht durchgeführt wird.

 

 

Denn: Sicherheit darf keine Kompromisse kennen.
Sie würden schließlich auch nicht in ein Flugzeug steigen, bei dem Sicherheitsmängel offensichtlich sind – oder dessen Pilot gerade erst umgeschult wurde.

 

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Sicherheit auf Ihrem Dach kein Zufall ist.

*Sekurant eine Marke von Skylotec

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