Wartung von Sicherheitsbeleuchtung und die Beleuchtungsstärkenmessung
Die Sicherheitsbeleuchtung oder Fluchtwegleuchten sind aus keiner Immobilie mehr wegzudenken. Denn im Notfall finden Personen und auch Rettungskräfte mithilfe der Sicherheitsbeleuchtung bzw. den Fluchtwegleuchten einen sicheren Weg aus der Immobilie.
Es gibt verschiedene Arten wie eine Sicherheitsbeleuchtung betrieben werden kann.
Eine Möglichkeit ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Hier werden die Leuchten von einer Anlage überwacht und bei einem Stromausfall durch Akkus mit Spannung versorgt. Die Akkus befinden sich in oder an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
Die zweite Möglichkeit ist die Einzelbatterieversorgung. In dem Fall ist in jeder einzelnen Leuchte ein Akku verbaut, welcher die Stromversorgung sicherstellt.
Bei beiden Varianten sollten jeweils die einzelnen Leuchten und die Anlage regelmäßig gewartet und instand gesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit für den Notfall sicherzustellen.
Zudem sollte noch eine Beleuchtungsstärkenmessung nach DIN EN1838 durchgeführt werden. Dabei wird im Flucht- und Rettungsweg auf der Mittelachse eine horizontale Beleuchtungsstärke von mindestens 1Lux gefordert. Da Sicherheitsleuchten im Laufe der Zeit an Beleuchtungsstärke verlieren oder sich Flucht- und Rettungswegverläufe durch Umbauten ändern, ist es erforderlich alle 3 Jahre eine Beleuchtungsstärkenmessung durchzuführen.
Sie wünschen weitere Informationen zum Thema Sicherheitsbeleuchtung und Lux-Messung im Flucht- und Rettungsweg? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
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