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Rauchwarnmelder mie­ten ist nicht umlagefähig

Der BGH hat darüber entschieden, ob die Mietkosten von Rauchwarnmeldern im Zuge der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Eine Vermieterin verklagte ihre Mieterin zur Zahlung der Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern in Höhe von 221 €. Diese zahlten den Betrag jedoch nicht, da im Mietvertrag keine Regelung bzgl. den Kosten… Rauchwarnmelder mie­ten ist nicht umlagefähig weiterlesen