Seit dem 01.07.2023 gibt es die überarbeitete Fassung der internationalen Norm für selbstversorgte Notleuchten.
Diese Norm legt Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtung, die an einer Notstromversorgungsanlage bis 1.000 Volt betrieben werden und Allgemeine Anforderungen für Notbeleuchtungseinrichtungen, fest. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen. Diese betreffen hauptsächlich Planer, Architekten und Hersteller:
1. Es heißt jetzt Selbstversorgte Notleuchte und nicht mehr ,,Einzelbatterie-Notleuchte’’.
2. Damit dürfen jetzt auch Doppelschicht-Kondensatoren in Notleuchten verwendet werden und nicht wie bisher ausschließlich Batterien. Was einen minimierten Wartungsaufwand bedeutet und eine längere Lebensdauer, da nun z. B. keine Batterien mehr getauscht werden müssen, was darüber hinaus die Umwelt schont.
3. Hersteller die bereits Leuchten mit Kondensatoren herstellen, müssen sich nicht mehr durch einen Drittanbieter bestätigen lassen, dass diese der Norm entsprechen.
4. Der Einsatz von Lithiumbatterien darf nun ohne Selbserklärung durch den Hersteller verwendet werden. Bisher musste jeder Hersteller erklären, dass diese Akkus der Norm entsprechen.
Diese Veröffentlichung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit von Notbeleuchtungssystemen in Deutschland und weltweit.
Diese Änderung und damit die Einhaltung der Standards ist für die Gewährleistung der Sicherheit von Vermögen und Personen in Gebäuden.
Die DIN EN IEC 60598-2-22:2023-07, VDE 0711-2-22:2023-07 kann wie immer beim Beuth-Verlag für 97,67€ inkl. MwSt. erworben werden. #Sicherheitsbeleuchtung #Fluchtwegbeleuchtung #Selbstversorgtenotleuchte